Inhalt
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Sie möchten mit Kindern arbeiten (z. B. in der Krippe, Kindertagesstätte, Kindergarten oder im Kinderhaus) und eine Berufsfachschulausbildung zur*zum Kinderpfleger*in absolvieren?
Dann absolvieren Sie Ihre berufsbegleitende Ausbildung oder Umschulung beim PBW. Der Bedarf an sozialpädagogischen Fachkräften ist groß – das PBW begleitet Sie auf dem Weg in die qualifizierte Beschäftigung!
Teilnahme
Beim PBW können Sie Ihre Berufsfachschulausbildung zur/zum Kinderpfleger*in in Form einer Umschulung (für Kund*innen des Jobcenters/ der Agentur für Arbeit) oder berufsbegleitenden Ausbildung (für Mitarbeitende in sozialpädagogischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe) absolvieren.
Für die Teilnahme benötigen Sie:
eine Berufsbildungsreife (Hauptschulabschluss)
oder
einen gleichgestellten Schulabschluss aus einem anderen Land und den Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau B1
Kosten & Förderung
Berufsbegleitende Ausbildung für Beschäftigte: Arbeitgeber können einen Zuschuss über das
Qualifizierungschancengesetz bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen.
Umschulung für Erwerbssuchende/ Berufsrückkehrer*innen: mögliche Förderung über einen Bildungsgutschein des Jobcenters/ der Bundesagentur für Arbeit.
Weitere Informationen