Inhalt
Berufliche Vorqualifizierung (in Teilzeit) für Bremer*innen aus aller Welt
Modulare Gesamtmaßnahme zugelassen nach
§ 45 SGB III Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 (Modul 1 und 5: 214|45|19, Modul 2, 3 und 4: 214|68|19)
• Kaufmännische Berufe
• Gesundheitsberufe
• Personenbezogene Dienstleistungen
Inhalte
Unterrichtsinhalte der 5 Module
• Bewerbungstraining
• Deutsch (bei entsprechendem Niveau kann ein Zertifikat erworben werden)
• EDV (Word, Excel, Internet)
• 10-Finger-Tastaturschreiben
• Kommunikation und Gesprächsführung
• Zeitmanagement
• Arbeits- und Sozialrecht
• Fachkunde für das gewünschte Berufsfeld
• Berufskunde
• Schlüsselqualifikationen Praktikum Vorqualifizierung kaufmännische Berufe Arbeit im Büro oder Verkauf, z.B.
• im Einzelhandel
• in der Spedition
• im Groß- und Außenhandel
• in der Lagerlogistik Praktikum Vorqualifizierung Gesundheitsberufe | personenbezogene Dienstleistungen Arbeit in Einrichtungen, z.B.
• in der Arztpraxis oder Apotheke
• im Labor
• beim Optiker
• im Friseurhandwerk
• in der Hauswirtschaft
• in der KiTa
Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Erstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen und der Anerkennung Ihrer Abschlüsse.
Teilnahme
Sie möchten
• Ihr fachliches Wissen vertiefen, um sich erfolgreich auf einen Arbeitsplatz, eine Berufsausbildung oder Umschulung im kaufmännischen Bereich oder Gesundheitsbereich zu bewerben
• sich auf den Einstieg in den Arbeitsmarkt vorbereiten
• im Rahmen eines Praktikums das Gelernte in der Praxis ausprobieren und vertiefen
• sich eine berufliche Zukunft in Deutschland aufbauen
Ein Schulabschluss, Arbeitserfahrung im Heimatland oder in Bremen und das Sprachniveau B1 sind wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich.
Zur Bewerbung gehören ein Deutschtest und ein persönliches Vorstellungsgespräch.
Abschluss
• Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme
• Sprachprüfung nach GER
Information | Beratung
Informationstreffen 18.11.2020, 10.00 Uhr, Raum 508
Kosten | Förderung Bei diesem Lehrgang handelt es sich um eine zugelassene modulare Gesamtmaßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach dem Recht der Arbeitsförderung AVGS.
• Modul 1 und 5: Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III)
• Modul 2, 3 und 4: Feststellung, Verringerung der Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB III)
Das Jobcenter | die Agentur für Arbeit fördert den Lehrgang – nach Einzelfallprüfung – über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS).
Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne!