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Nutzen für Patienten und Bewohner*innen:
Der demografische Wandel sorgt für eine immer älter werdende Bevölkerung, die pflegerische und betreuende Angebote in Anspruch nimmt. Zugleich sind die Möglichkeiten der medizinischen Versorgung in der letzten Lebensphase deutlich gewachsen. Nicht immer sind diese Möglichkeiten jedoch mit den Wünschen und Vorstellungen der Patienten in Einklang zu bringen. Besonders, wenn ein Patient sich eine bestimmte Behandlung wünscht, sollte dies bereits frühzeitig festgelegt werden. Häufig sind sich Bewohner*innen und Patienten jedoch nicht im Klaren, welche medizinisch-pflegerischen Möglichkeiten es gibt oder welche Regelungen bereits vorab getroffen werden können, um sicherzustellen, dass die Wünsche des Patienten in der letzten Lebensphase umgesetzt werden.
Seit einigen Jahren gibt es die Möglichkeit für Patienten und Bewohner*innen von vollstationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, eine Beratung zur Vorsorgeplanung für die letzte Lebensphase in Anspruch zu nehmen. Dies ist in § 132g SGB V geregelt.
Nutzen für Pflegeeinrichtungen_
Vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe können diese Beratung zur Vorsorgeplanung in ihr Leistungsspektrum aufnehmen. Ziel ist es, den Bewohnern und Patienten eine qualifizierte gesundheitliche Versorgungsplanung, die deren Bedürfnissen und individuellen Wünschen entspricht, anzubieten. Hierzu ist der Einsatz qualifizierter Berater*innen vorgeschrieben.
Bei Einsatz qualifizierter Berater*innen können die erbrachten Beratungsleistungen durch die Pflegeeinrichtung gegenüber den Kostenträgern abgerechnet werden.
Näheres dazu regelt die Vereinbarung nach §132g Abs. 3 SGB V des GKV-Spitzenverbandes.
Theoriephase
- Einführung in die gesundheitliche Vorsorgeplanung
- Medizinisch-pflegerische Sachverhalte
- Ethische und rechtliche Rahmenbedingung
- Kommunikation in Beratungsgesprächen
- Dokumentation und Vernetzung
Dauer: 48 Stunden
Praxisphase 1
- Durchführung von zwei Beratungsprozessen inkl. Vor- und Nachbereitung und Dokumentation. Dies findet in Begleitung eines Dozenten des Kurses statt.
- Die Termine werden individuell zwischen Teilnehmenden und Lehrenden abgesprochen.
- Nach Abschluss der Praxisphase I dürfen die folgenden Beratungsprozesse mit zuständigen Kostenträgern abgerechnet werden.
Dauer: 12 Stunden.
Die Teilnehmenden erhalten nach Abschluss der Praxisphase 1 ein Zwischenzeugnis zur Vorlage bei den Kostenträgern.
Praxisphase 2
- Eigenständige Durchführung von sieben Beratungsprozessen durch die Teilnehmenden innerhalb max. einem Jahr.
- Eigenständige Terminierung der Gespräche durch die Teilnehmenden.
- Begleitende Angebote zu Reflexion, Austausch und Beratung zwischen den Kursteilnehmenden und Dozenten.
Nach Abschluss der sieben Beratungsprozesse und Vorlage der Dokumentation erhalten die Teilnehmenden das endgültige Zertifikat.
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
Telefon: (0421) 491567-280
E-Mail: akademie-pflege@ibs-bremen.de
- Sonstiges Merkmal
- Berater/in Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (GVP) nach § 132g SGB V
Berater/in für Gesundheitliche Versorgungsplanung für die Situation am Lebensende speziell für die Einrichtungen der Eingliederungshilfe