Inhalt
staatlich geprüft | anerkannt
Berufsbegleitende Ausbildung | Umschulung
mit anschließendem Berufspraktikum
Teilnahme
Sie möchten
• Ihre Kenntnisse und Erfahrungen in der Arbeit mit Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen weiter vertiefen
• eine anerkannte Fachschulausbildung zur*zum Heilerziehungspfleger*in in Form einer Umschulung oderberufsbegleitenden Ausbildung absolvieren
Sie haben
• einen mittleren Schulabschluss (Realschule) und drei Jahre einschlägige Berufserfahrung oder
• einen gleichgestellten Schulabschluss aus einem anderen Land, den Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau B2 und drei Jahre einschlägige Berufserfahrung oder
• einen mittleren Schulabschluss, eine Berufsausbildung und mindestens 900 Stunden einschlägige Berufserfahrung oder
• eine Hochschulzugangsberechtigung und mindestens 900 Stunden einschlägige Berufserfahrung
Wenn Sie die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllen, ist in begründeten Einzelfällen eine Sonderzulassung möglich.
Abschluss
• staatlich geprüfte*r Heilerziehungspfleger*in (nach erfolgreich absolvierter Fachschulausbildung)
• staatlich anerkannte*r Heilerziehungspfleger*in Bachelor Professional in Sozialwesen (nach erfolgreich absolviertem Berufspraktikum )
Inhalte
• Beruf und Identität
• Entwicklungsbegleitung und Teilhabe
• Beziehung und Kommunikation
• Gesundheit und Pflege
• Gesundheitsförderung und Prävention
• Bildung und Erziehung
• Organisation und Management
• Sozialraum und Netzwerke
Der Unterricht ist in Modulen aufgebaut. Die Inhalte orientieren sich an den Lernfeldern der
Heilerziehungspflege-Ausbildung sowie an den Erfahrungen und der Praxis der Teilnehmenden.
Hinzu kommen Vertiefungsschwerpunkte sowie Praxis-
und Projektstunden zu besonderen Themen.
Wichtiges
Gesamtdauer:
24 Monate, max. 24 Teilnehmende
Unterrichtszeiten:
1.920 Unterrichtseinheiten (UE) I 2 Tage pro Woche 08.30 – 16.30 Uhr
480 UE alternative Lernformen von Lehrkräften vor- und nachbereitet
Zusätzlich finden Blockwochen Unterricht statt.
Paxiszeiten:
1.200 Std. I 3 Tage pro Woche
bei einer Umschulung: Praktikum
bei einer berufsbegleitenden Ausbildung: Berufspraxis
Praxisort: sozialpädagogische | sozialpsychiatrische Einrichtungen
Staatliche Anerkennung
Für die staatliche Anerkennung als Heilerziehungspfleger*in ist ein 12-monatiges Berufspraktikum zu absolvieren. Je nach individuellem Hintergrund können vorhandene Praxiszeiten auf die Dauer des Berufspraktikums angerechnet werden. Die Planung und Vorbereitung des Berufspraktikums findet während der Fachschulausbildung statt.
Bewerbung
Bitte bewerben Sie sich direkt über das Online-Formular auf unserer Website. Nachweise, Zeugniskopien, ein gesundheitliches Attest und ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis reichen Sie auf Anfrage zu einem späteren Zeitpunkt nach.
Informationen
Verwaltung: Tel. 0421 | 17 47 2-19
Leitung: Tel. 0421 | 17 47 2-18
https://pbwbremen.de/ausbildung-umschulu..
Kosten | Förderung
• Umschulung für Erwerbssuchende | Berufsrückkehrer*innen: mögliche Förderung über einen Bildungsgutschein des Jobcenters | der Bundesagentur für Arbeit
• berufsbegleitende Ausbildung für Beschäftigte: Arbeitgeber können einen Zuschuss über das Qualifizierungschancengesetz bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen
• eine individuelle Förderung kann über Aufstiegs-BAföG beantragt werden
Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne! Kommen Sie zu unseren Informationstreffen.
- Abschluss
- Heilerziehungspfleger/in (Fachschule, PrüfO Landesrecht) i