Inhalt
Berufsbegleitende Ausbildung | Umschulung
Teilnahme
Sie möchten
• als pädagogisch-sozialpflegerische Fachkraft in Kindertageseinrichtungen und anderen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe arbeiten
• Erzieher*innen bei allen Aufgaben der Betreuung, Bildung und Erziehung unterstützen Sie haben
• einen mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss)
oder Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene
dreijährige Berufsausbildung
• erfolgreich an einer (gesundheitlichen)Eignungsfeststellung teilgenommen
• den Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau B2 (mündlich und schriftlich)
Wenn Sie eine der Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllen, ist in begründeten Einzelfällen eine Sonderzulassung möglich.
Abschluss
• staatlich geprüfte*r sozialpädagogische*r Assistent*in
(nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung)
Inhalte
• Kommunikation und Sprache
• Gesellschaft
• sozialpädagogische Grundlagen
• sozialpädagogisches Handeln
• kreatives Gestalten
• musisch-rhythmisches Gestalten
• Ökologie und Gesundheit
• Wahlpflichtbereich: Vertiefungskurse und Praxisbegleitung
Die Inhalte orientieren sich an den pädagogischen Anforderungen des Rahmenplans für Bildung und Erziehung im Elementarbereich von Bremen und Niedersachsen.
Wichtiges
Gesamtdauer: 24 Monate
Max. 24 Teilnehmende
Unterrichtszeiten: 3 Tage pro Woche / Mo – Mi oder Mi – Fr 8.30 - 14.30 Uhr
Unterrichtsort: Paritätisches Bildungswerk
Private Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz und Kinderpflege
Bahnhofsplatz 14, 28195 Bremen
Praktikumszeiten: 2 Tage pro Woche / Do – Fr oder Mo – Di (vormittags)
Zusätzlich finden Blockwochen statt Praktikumsort Kindertageseinrichtungen
Bewerbung
Bitte schicken Sie Ihre Kurzbewerbung (tabellarischer Lebenslauf und Anschreiben) bis spätestens 31.03.2021.
Nachweise, Zeugniskopien, ein gesundheitliches Attest und ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis benötigen wir erst zu einem späteren Zeitpunkt.
Ihre Ansprechpartnerin
Nadine Braunschweiger Tel. 0421 | 17 47 2-45
Kosten | Förderung
• berufsbegleitende Ausbildung für Beschäftigte:Arbeitgeber können einen Zuschuss über das Qualifizierungschancengesetz bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen
• Umschulung für Erwerbssuchende | Berufsrückkehrer*innen: mögliche Förderung über
einen Bildungsgutschein des Jobcenters | der Bundesagentur für Arbeit
Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne!
- Abschluss
- Assistent/in - Sozialpädagogische/r Assistent/in (Ausbildung, Berufsfachschule, PrüfO Landesrecht) i