Inhalt
Sie möchten
• als pädagogisch-sozialpflegerische Fachkraft in Kindertageseinrichtungen und anderen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe arbeiten
• Erzieher*innen bei allen Aufgaben der Betreuung, Bildung und Erziehung unterstützen
Sie haben
• einen mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss) oder Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung
• erfolgreich an einer (gesundheitlichen) Eignungsfeststellung teilgenommen
• den Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau B2 (mündlich und schriftlich)
Wenn Sie eine der Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllen, ist in begründeten Einzelfällen eine Sonderzulassung möglich.
Abschluss: staatlich geprüfte*r sozialpädagogische*r Assistent*in (nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung)
Inhalte
• sozialpädagogische Grundlagen
• sozialpädagogisches Handeln
• Kommunikation und Sprache
• Gesellschaft
• kreatives Gestalten
• musisch-rhythmisches Gestalten
• Ökologie und Gesundheit
• Wahlpflichtbereich: Vertiefungskurse und Praxisbegleitung
Die Inhalte orientieren sich an den pädagogischen Anforderungen des Rahmenplans für Bildung und Erziehung im Elementarbereich von Bremen und Niedersachsen.
Wichtiges
Gesamtdauer: 24 Monate
Max. 24 Teilnehmende
Unterrichtszeiten: 1870 UE
3 Tage pro Woche / Mo – Mi oder Mi – Fr 8.30 - 14.30 Uhr
Zusätzlich finden Blockwochen statt
Unterrichtsort:
Paritätisches Bildungswerk
Private Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz und Kinderpflege
Bahnhofsplatz 14, 28195 Bremen
Praktikumszeiten: mind. 700 Std.
2 Tage pro Woche / Do – Fr oder Mo – Di (vormittags)
Praktikumsort: z.B. Kindertageseinrichtungen und Schulen
Bewerbung
Bitte bewerben Sie sich direkt über das Online-Formular auf unserer Website.
Nachweise, Zeugniskopien, ein gesundheitliches Attest und ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis reichen Sie auf Anfrage zu einem späteren Zeitpunkt nach.
Informationen
https://pbwbremen.de/ausbildung-umschulu..
Kosten | Förderung
• Umschulung für Berufsrückkehrer*innen | Erwerbssuchende: mögliche Förderung über einen Bildungsgutschein des Jobcenters | der Bundesagentur für Arbeit
• berufsbegleitende Ausbildung für Beschäftigte: Arbeitgeber können einen Zuschuss über das Qualifizierungschancengesetz bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen.