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Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) wird die Teilnahme an einer beruflichen Aufstiegsfortbildung – Meister/in, Techniker/in, Fachwirt/in oder Erzieher/in – altersunabhängig finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Kriterien für eine förderungsfähige Weiterbildung

  • baut auf eine Erstausbildung auf und bereitet auf eine öffentlich-rechtlich geregelte Prüfung vor
  • mindestens 400 Unterrichtsstunden
  • Dauer: in Vollzeitform nicht länger als drei Jahre und in Teilzeitform nicht länger als vier Jahre
  • Fernunterricht nach den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes wird gefördert

Fristen für die Antragsstellung

  • Maßnahmebeitrag: spätestens bis zum letzten Unterrichtstag der Maßnahme
  • Prüfungsgebühren: können gegen Vorlage der Rechnung gefördert werden
  • Unterhaltsbeiträge und Kinderbetreuungskosten: jederzeit, Förderung ab Antragsmonat

Info-Hotline: Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr: 0800 / 622 36 34 (kostenfrei)

core10/box-red.gif Zusätzliche Informationen

Kurse zur Förderung

RecherchezieleRatgeber
 ▶ BAföG (Aufstieg) (AFBG, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, 31 Kurse zur Förderung)
 •  Bilanzbuchhalter/in (PrüfO vom 18.12.20, 3 Kurse zum Abschluss)  i 
 •  Meister/in - Dachdecker/in (PrüfO vom 18.01.22, 1 Kurs zum Abschluss)  i 
 •  Fachkaufmann/-frau - Personal (PrüfO vom 09.12.19, 1 Kurs zum Abschluss)  i 
 •  Fachwirt/in - Gesundheits- und Sozialwesen (Bundesweit einheitlich geregelt, PrüfO vom 09.12.19, 2 Kurse zum Abschluss)  i 
 •  Meister/in - Feinwerkmechanik (PrüfO vom 18.01.22, 1 Kurs zum Abschluss)  i 
 •  Fachwirt/in - Immobilien (Bundesweit einheitlich geregelt, PrüfO vom 09.12.19, 1 Kurs zum Abschluss)  i 
 •  Meister/in - Elektrotechnik (Handwerk) (PrüfO vom 18.01.22, 1 Kurs zum Abschluss)  i 
 •  Industriemeister/in - Lebensmittel (PrüfO vom 09.12.19, 1 Kurs zum Abschluss)  i 
 •  Industriemeister/in - Mechatronik (PrüfO vom 09.12.19, 2 Kurse zum Abschluss)  i 
 •  Industriemeister/in - Metall (PrüfO vom 09.12.19, 3 Kurse zum Abschluss)  i 
 •  Meister/in - Installateur- und Heizungsbau (PrüfO vom 18.01.22, 2 Kurse zum Abschluss)  i 
 •  Meister/in - Kraftfahrzeugtechnik (PrüfO vom 18.01.22, 1 Kurs zum Abschluss)  i 
Meister/in - Maler- und Lackierer/in (PrüfO vom 18.01.22, 2 Kurse zum Abschluss)  i 
 •  Meister/in - Maler- und Lackierer Schwerpunkt Fahrzeuglackierung (PrüfO vom 18.01.22, 2 Kurse zum Abschluss)  i 
 •  Meister/in - Maurer- und Betonbau (PrüfO vom 18.01.22, 1 Kurs zum Abschluss)  i 
 •  Meister/in - Tischler/in (PrüfO vom 18.01.22, 2 Kurse zum Abschluss)  i 
 •  Fachwirt/in - Wirtschaft (Bundesweit einheitlich geregelt, PrüfO vom 09.12.19, 3 Kurse zum Abschluss)  i 
 •  Meister/in - Zimmerer (PrüfO vom 18.01.22, 1 Kurs zum Abschluss)  i 
 •  Fachwirt/in - Büro- und Projektorganisation (Bundesweit einheitlich geregelt, PrüfO vom 09.12.19, zuvor "Fachkaufmann/frau", 2 Kurse zum Abschluss)  i 
 •  Fachwirt/in - Einkauf (Bundesweit einheitlich geregelt, PrüfO vom 18.12.20, zuvor "Fachkaufmann/frau", 1 Kurs zum Abschluss)  i 
 •  Pflegedienstleiter/in (Fachschule, PrüfO Landesrecht, 1 Kurs zum Abschluss)  i 
Erstellt 2024-04-28 08:38:19 in 0,081 s

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Wikipedia

Information: erstellt am 20.06.03, zuletzt geändert am 04.12.18

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