DIE SENATORIN FÜR KINDER UND BILDUNG
KURSPORTAL FÜR WEITERBILDUNGBREMEN UND BREMERHAVEN
Menü öffnen
« Zurück
Bildungszeit
Nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz haben alle Arbeitnehmer*innen, die im Bundesland Bremen arbeiten, in einem Zeitraum von zwei Jahren grundsätzlich Anspruch auf zehn Tage Bildungszeit. Diese Zeit steht für die Teilnahme an einer Bildungszeitveranstaltung zur Verfügung. Eine Bildungszeitveranstaltung ist eine Weiterbildungsveranstaltung, die nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz anerkannt ist.
Die Kursübersicht umfasst derzeit Bildungszeitangebote der nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannten Weiterbildungseinrichtungen im Land Bremen. Das Kursportal ist noch im Aufbau und soll kontinuierlich um weitere Angebote – auch im Bereich Bildungszeit - erweitert werden.
Weitere Informationen rund um das Thema Bildungszeit stellen die Senatorin für Kinder und Bildung sowie die Arbeitnehmerkammer bereit.
Anbietendenübersicht
Hier finden Sie eine Liste der aktuell im Kursportal vertretenen Kursanbietenden.
Mehr
Service und Hilfe
Hier finden Sie Informationen über das Kursportal, eine Anleitung zur Suche, Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme sowie weitere Kursportale.
Mehr
Infos für Anbietende
Hier gibt es mehr Informationen für Anbietende von Weiterbildungskursen.
Mehr
Log-In für Anbietende
Hier können sich registrierte Kursanbietende einloggen.
Mehr
Fördermöglichkeiten
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihre Weiterbildung gefördert werden. Links zu Fördermöglichkeiten des Bundes und des Landes Bremen finden Sie hier.
Mehr
Klimaschutz und BNE
Sie sind auf der Suche nach Angeboten zum Thema Klimaschutz und Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE)?
Mehr
Bildungszeit
Erfahren Sie mehr über Bildungszeit, die bezahlte Freistellung für die Teilnahme an einer anerkannten Weiterbildungsveranstaltung.
Mehr
Ehrenamt
Sie engagieren sich ehrenamtlich und sind auf der Suche nach Fort- und Weiterbildungen sowie Qualifizierungen?
Mehr